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Insolvenzentgelt nach den österreichischen Regelungen trotz Homeoffice in Deutschland
#1
OGH 29.03.2023, 8 ObS 1/23i

§ 1 Abs. 1 IESG



So entschied der OGH:

War ein Arbeitnehmer bei einem in Österreich ansässigen Unternehmen beschäftigt, leistete er aber ca. die Hälfte seiner Arbeitszeit in seinem Homeoffice in Deutschland, so hatte er im Zuge einer Insolvenz seines Arbeitgebers dennoch Anspruch auf Insolvenzentgelt nach den österreichischen Regelungen.


Der Umstand, dass in Deutschland noch zusätzlich ein freiberuflicher Vertriebsmitarbeiter tätig war, änderte an dieser Beurteilung ebensowenig etwas, wie die Tatsache, dass der Arbeitnehmer nicht der österreichischen, sondern der deutschen Sozialversicherung unterlag.
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