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Ablöse einer Einbauküche vom Vermieter - Verbuchung
#1
Liebes Forum,

Ein Unternehmen (Vermieter) hat "nur" Wohngebäude im Anlagevermögen. Er vermietet Wohnungen. Jetzt tritt folgender Geschäftsfall ein, dass der Vermieter von einem Mieter die Einbauküche um € 1.000 ablöst. Dies stellt m.E. ja Inventar aus Bestandsobjekten dar. Wie würdet ihr bzw. wie gehören diese € 1.000 verbucht?

Danke für eure Rückmeldung.

Manuela
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#2
Durch die "Ablöse" wird die Küche gekauft. Ich würde sie als GWG sofort abschreiben.
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#3
Ja das würde ich auch so machen.
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