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Verkauf PKW in UVA melden?
#1
Liebes Forum,

Ich bräuchte von euch die Bestätigung, dass der Verkauf eines PKWs nicht in der UVa gemeldet werden muss. Ist m.E. ein nicht steuerbarer Vorgang.
Macht es eigentlich einen Unterschied, ob der PKW an eine Privatperson oder an eine Firma verkauft wird? Da kein Vorsteuerabzug besteht - besteht auch eine umsatzsteuerpflicht, so oder so.

Ich finde leider nichts dergleichen im Internet.
Danke
MM
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#2
Korrekt, wenn es ein "normaler" PKW war für den kein Vorsteuerabzug zusteht, dann ist der Verkauf nicht steuerbar und gehört somit nicht in die UVA. Völlig unerheblich ob der Käufer ein Privater oder ein Unternehmer ist.
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#3
Danke für die rasche Rückmeldung!
Ist das dann aber auch der Fall, wenn der PKW betrieblich genutzt wird? 

Ich bin jetzt etwas verunsichert, da in einer "Broschüre" Hr. Mag. Kollmann den Verkauf eines PKWs als steuerbar und unecht steuerbefreit gem. §6 Abs 1 Z26 einordnet - dann müsste der PKW ja doch in die UVA hinein? Huh

Danke nochmals
Gruß MM
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#4
Bei der Z 26 handelt es sich um einen anderen Sachverhalt.

... die Lieferung von Gegenständen, wenn der Unternehmer für die Gegenstände keinen Vorsteuerabzug vornehmen konnte und die gelieferten Gegenstände ausschließlich für eine nach den Z 7 bis 25 steuerfreie Tätigkeit verwendet hat (unechte Steuerbefreiung).

In den Richtlinien ist folgendes Beispiel angeführt: Beispiel:
Ein Versicherungsvertreter, dessen Umsätze nach § 6 Abs. 1 Z 13 UStG 1994 steuerfrei
sind, stellt seine Tätigkeit ein und veräußert seinen Kundenstock. Die Übertragung des
Kundenstockes ist steuerfrei.
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#5
Dankeschön!
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