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Änderungen bei "Karenz & Co" haben den Sozialausschuss passiert - Inkrafttreten: 1.11.2023
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Änderungen bei "Karenz & Co" haben den Sozialausschuss passiert - Inkrafttreten: 1.11.2023
 
In der Ausgabe Nr. 14/2023 brachte ich einen ausführlichen Artikel zum Thema "Geplante Änderungen bei Karenz & Co".
 
Dieser Entwurf hat praktisch unverändert den Sozialausschuss passiert und wandert nun zur Abstimmung ins Parlament.
 
Zur parlamentarischen Information geht es hier:
 
Sozialausschuss bringt Neuerungen für Elternkarenz auf den Weg (PK0913/13.09.2023) | Parlament Österreich
 
 
Man darf also wohl davon ausgehen, dass diese Änderungen 1:1 ins Bundesgesetzblatt landen werden und allesamt mit 1.11.2023 in Kraft treten werden, wobei es in den meisten Fällen wohl heißen wird, dass die Änderungen in Bezug auf Kinder, die ab dem 1.11.2023 geboren wurden, zur Anwendung zu bringen sind, was auch die Änderungen beim Familienzeitbonus betrifft. 
 
Die Änderungen im Kinderbetreuungsgeldgesetz kommen wohl mit 1. Jänner 2024.
 
Der wohl gravierendste Eingriff wird jener sein, dass dann, wenn die Karenz nur von EINEM Elternteil beansprucht wird, sie maximal nur noch bis zum 22. Lebensmonat in Anspruch genommen werden kann, es sei denn, die Karenz wird "geteilt" oder man gilt als "alleinerziehend".
 
Die Elternteilzeit kann man nun generell bis spätestens zum Ablauf des 8. Lebensjahres vereinbaren (auch die vereinbarungspflichtige Elternteilzeit), die jeweilige Maximaldauer muss man relativ kompliziert ermitteln.
 
Bei der Pflegefreistellung ist bei nahen Angehörigen das Vorliegen des gemeinsame Haushalts nicht mehr Voraussetzung, dafür kann sie wahlweise in Zukunft auch für Personen genommen werden, die zwar im gemeinsamen Haushalt leben, nicht aber als Angehörige gelten.
 
In meinen "Personalverrechnung Jour fixe für dahoam"-Veranstaltungen (22.9. bzw. 26.9.) berichte ich ganz ausführlich über diese Änderungen sowie im WIKU-Live-Webinar "Mutterschutz, Karenz, Elternteilzeit,....." vom 25.9.2023.
 
Anmeldungen für beide Webinare sind über kaethe.kurzboeck@wikutraining.at möglich.
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