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Tarifgrenzen werden für 2024 erneut angepasst (Stichwort: das letzte Drittel) - Änderung im § 68 EStG geplant - Homeoffice-Regelungen im Dauerrecht
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Tarifgrenzen werden für 2024 erneut angepasst (Stichwort: das letzte Drittel) - Änderung im § 68 EStG geplant - Homeoffice-Regelungen im Dauerrecht

Heute gab die österreichische Bundesregierung bekannt, was mit dem ominösen letzten Drittel der Inflationsrate steuerlich geschehen soll. Es werden die unteren Tarifgrenzen mit Wirkung ab 1.1.2024 noch einmal angehoben werden (etwas überraschend). Mit einer Neuverlautbarung ist daher zeitnah zu rechnen und alle bisherigen Versuche, Lohnsteuertabellen aus den bisher verlautbarten Werten zu kreieren, landen in der Tonne. Somit werden auch AVAB, AEAB, VAB & Co erneut angehoben werden.

Der Steuerfreibetrag für Überstundenzuschläge wird per 1.1.2024 angehoben werden (befristet für zwei Jahre, also für die Jahre 2024 und 2025 für monatlich maximal 18 Überstunden auf höchstens € 200,00 und für die Zeit danach, also für die Zeit ab 1.1.2026 wird der Freibetrag auf € 120,00 angehoben, ob dieser dann für 10 Überstunden gilt oder für mehr: hier muss man wohl den Gesetzesentwurfstext abwarten.

Der monatliche Freibetrag im § 68 EStG 1988 wird € 400,00 angehoben. Das gilt für Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge sowie - und das ist schon bemerkenswert - auch für Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen, gegen welche die Lohnabgabenprüfung seit geraumer Zeit wieder massiver einschreitet.

Die Homeoffice-Regelungen scheinen ins Dauerrecht zu wandern (hier läuft ja die Befristung mit Jahresende aus). Änderungen scheinen hier keine geplant zu sein.

Ein kurzer Artikel aus der Tagespresse, der hier zusammenfasst, wird nachstehend verlinkt:

https://www.heute.at/s/neue-steuerklasse...-100291697
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