25.09.2023, 15:40
Nun ist auch das AMS mit seinen Informationen zur Kurzarbeit, die ab 1.10.2023 gelten soll, "draußen".
Mit dabei ist auch eine ausführliche Checkliste in Bezug auf den "Knackpunkt" der "wirtschaftlichen Notwendigkeit":
https://www.ams.at/unternehmen/personals...esterreich
Da das Budget für die Kurzarbeitsbeihilfe sehr knapp ist und die endgültige Entscheidung, wem die Kurzarbeit gewährt wird, ca. Mitte Dezember 2023 erst (rückwirkend) vom AMS gefällt wird, gilt: je früher der Antrag eingebracht wird, desto besser, da es hier eine zeitliche Reihung gibt, je nach Einlangen des Begehrens.
Mit dabei ist auch eine ausführliche Checkliste in Bezug auf den "Knackpunkt" der "wirtschaftlichen Notwendigkeit":
https://www.ams.at/unternehmen/personals...esterreich
Da das Budget für die Kurzarbeitsbeihilfe sehr knapp ist und die endgültige Entscheidung, wem die Kurzarbeit gewährt wird, ca. Mitte Dezember 2023 erst (rückwirkend) vom AMS gefällt wird, gilt: je früher der Antrag eingebracht wird, desto besser, da es hier eine zeitliche Reihung gibt, je nach Einlangen des Begehrens.