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Home-Office - freier Dienstnehmer oder Angestellter
#1
folgender Fall:
Dienstnehmer arbeitet immer von zuhause aus (oder wo er sich aufhält - grundsätzlich egal). Die Arbeitsmittel werden vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt. Der Dienstnehmer kann sich die Arbeit frei einteilen. Es ist relativ egal wann und wo die Arbeit erledigt wird, solange sie bis zu einem bestimmten Termin erledigt ist. Die Bezahlung erfolgt als Monatspauschale. Soweit treffen die Merkmale eines freien Dienstnehmers zu.
Wie ist jedoch die persönliche Abhängigkeit auszulegen? Wenn dieser Dienstnehmer keinen anderen Arbeitgeber hat, ist er zwangsläufig von diesem einen Arbeitgeber abhängig. Ist alleine diese persönliche Abhängigkeit ein Ausschlusskriterium für die Beschäftigung als freier Dienstnehmer?

Die Alternative - Beschäftigung als Angestellter - hat mehrere Nachteile für beide Seiten: Festlegung der Arbeitszeit, Durchrechnungsvereinbarung, ....

Der Arbeitgeber hat auch keine Verfügungsgewalt über das Home-Office und somit würde auch die Kommunalsteuer entfallen.

Wie seht ihr das?
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#2
Die Tatsache, dass jemand nur von EINEM Auftrag- oder Arbeitgeber Aufträge oder Beschäftigung erhält, hat nichts mit der persönlichen Abhängigkeit zu tun und spricht maximal gegen eine unternehmerische Beurteilung wegen wirtschaftlicher Unselbständigkeit.
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