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Vordienstzeitenanrechnung 7 oder 18 Jahre - KV Handel
#1
Hallo!

Mit 1.12.2017 ist ja ein neuer Handels-KV in Kraft getreten. Die Unternehmen müssen bis 1.12.2021 auf die neue Gehaltsordnung umsteigen. Jetzt habe ich folgenden Sachverhalt:

Handelsunternehmen (gegründet im Jahr 1997) ist bis heute noch nicht auf das Gehaltssystem NEU umgestiegen. Im Dezember 2018 wurde eine neue Dienstnehmerin eingestellt, wobei ihr 18 Vordienstjahre angerechnet wurden. Sie ist aufgrund des Umstiegs natürlich Gehaltsschema ALT. Ist das Richtig? Oder gelten vor dem Umstieg weiter die 18 Jahre? Huh

Vielen Dank!

LG
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#2
Im Handel haben die Betriebe - von wenigen Ausnahmen abgesehen (Ihre Schilderung betrifft keine dieser Ausnahmen) - bis zum 1.12.2021 Zeit, um den Umstieg in das "Gehaltsschema NEU" durchzuführen.

Solange das nicht geschehen ist (laut Ihren Schilderungen gehört das Unternehmen zu jener weitaus überwiegenden Zahl an Betrieben, die den Umstieg noch nicht vorgenommen haben), gilt grundsätzlich das "alte Schema" mit all seinen Regelungen.

Wenn dann in weiterer Folge der Umstieg vorgenommen wird, werden der Angestellten auf gar keinen Fall irgendwelche Jahre oder Entgelte weggenommen werden. Es gibt dazu eigene (etwas komplexe) Übergangsregelungen, die das bewerkstelligen.

Übrigens: ich biete am 16. Oktober 2019 von 14 bis 16 Uhr ein Webinar genau zu diesem Thema an. Sie erhalten dazu einen ganz ausführlich gestalteten Foliensatz mit zahlreichen Beispielen und Mustervorlagen. Wenn Sie an dem Webinar nicht teilnehmen können, so können Sie sehr gerne auch an einem der im Jahr 2020 stattfindenden Webinar-Termine teilnehmen. Ich werde diese Veranstaltung auch im Jahr 2021 einige Male anbieten. Der Preis für die Teilnahme beträgt je Person € 120,00 inklusive 20 % Umsatzsteuer. Im Preis enthalten ist die Unterlage sowie die Übermittlung des Aufnahmelinks (diese Veranstaltung wird aufgezeichnet und kann somit auch zu einem späteren Zeitpunkt immer wieder mal angesehen werden, wenn man möchte). Sie erhalten dabei auch eine Teilnahmebestätigung.

Gerne können Sie aber auch nur den Aufnahmelink samt Unterlagen käuflich erwerben (zum selben Preis). In diesem Fall ist es uns aber leider verwehrt, eine Teilnahmebestätigung auszustellen. Anmelden kann man sich unter kaethe.kurzboeck@wikutraining.at. Unter dieser E-Mail-Adresse kann man auch sehr gerne - wenn man nicht am Webinar teilnimmt - den Aufnahmelink bestellen.

Weitere Infos zu meinen monatlich stattfindenden Fachwebinaren für die Personalverrechnung finden Sie unter http://www.wikutraining.at

Ich hoffe, dass ich Ihre Frage verständlich beantworten konnte und wünsche Ihnen noch einen schönen Sonntag!
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#3
Vielen Dank für die kompetente Antwort! Smile
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