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Fallweise Beschäftigung parallel zu einem Dienstverhältnis zum selben Dienstgeber - ein Irrglaube!
#1
Mich erreichte vor wenigen Tagen eine von Mitarbeiter:innen der ÖGK (Wiener Raum) in Umlauf gebrachte "fachliche Einschätzung" , wonach man parallel zu einem bestehenden Dienstverhältnis zusätzlich noch eine fallweise Beschäftigung (wie erwähnt: zum selben Dienstgeber) haben könnte und dass es am Softwarehersteller liegt, wenn das so nicht abrechenbar ist.

Ich darf nur kurz und knapp dazu anmerken, dass diese Feststellung diametral zur ständigen VwGH-Judikatur verläuft (man könnte auch "falsch" sagen) und dass wir hier bemüht sind, eine bundesweite Feststellung diesbezüglich zu erlangen (man könnte auch sagen: eine bundesweite Erinnerung an diese ständige höchstgerichtliche Judikatur).

Falls dies nämlich ermöglicht werden sollte, müsste man das Gesetz ändern. Alleine, dass die Software der ÖGK dazu in der Lage wäre, so etwas zu verwalten, ersetzt eine legistische Korrektur nicht.

Ich gehe aber davon aus, dass dieses Missverständnis in Kürze offiziell aufgeklärt und "ad acta gelegt" werden wird.
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