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Reverse Charge Verfahren bei deutschen Hotelrechnungen
#1
Hallo Forum,
inländischer Unternehmer muss oft dienstlich in deutschen Hotels übernachten.
Deutsche Hotels müssten bei Vorlage unserer österr. UID Nr die Hotelrechnung ohne deutsche Umsatzsteuer ausstellen. Machen Sie aber nicht.
Beherbergungsleistung fällt ja unter sonst.Leistung imB2B Bereich.


Bitte um Eure Hilfe! 
Schöne Grüße 
Anita
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#2
Hallo Anita,

Hotelaufenthalt gehört zur Grundstücksleistung und wird somit mit dem Steuersatz vom Land verrechnet, in dem das Hotel steht. (in deinem Beispiel - deutsche USt)

LG Tamara
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#3
Sie können diese UST ja über die Vorsteuer-Vergütung zurückfordern (Frist bis 30.9. des Folgejahres)
mfg Manfred
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#4
Dankeschön.
Schöne Grüße
Anita
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