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Geplante Änderungen beim Theaterarbeitsgesetz (TAG)
#1
Am 25.10.2023 schickte das BMAW eine Änderung des Theaterarbeitsgesetzes in Begutachtung.
 
Die dort vorgeschlagenen Änderungen sollen ab 1. September 2025 (!) gelten und betreffen im Wesentlichen folgende Bereiche:
 
  • Gesetzliche Klarstellung der Berechnung des Entgelts der Ensemblemitgliederinnen/
    Ensemblemitglieder und des Gastes an Ensembletheater
  • Definition des Gastes an Bühnen ohne festes Ensemble
  • Klarstellungen im Bereich des § 42 TAG (dieser Paragraph regelt das Thema "Vermittlung von Bühnenarbeitsverträgen").
 
Die Begutachtungsfrist läuft bis 22. November 2023.

Zum geplanten Gesetzestext dieses Ministerialentwurfes und den Materialien geht es hier:
 
Theaterarbeitsgesetz, Änderung (303/ME) | Parlament Österreich
 
In der WIKU Personal aktuell werde ich darüber dann im Detail berichten, wenn das Bundesgesetzblatt erschienen ist.
 
Zu geplantem Gesetzestext dieses Ministerialentwurfes und den Materialien geht es hier:
 
Theaterarbeitsgesetz, Änderung (303/ME) | Parlament Österreich
 
In der WIKU Personal aktuell werde ich darüber dann im Detail berichten, wenn das Bundesgesetzblatt erschienen ist.
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