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Freistellung bei Kinderrehabilitation - Achtung neue Meldeart
#1
Im soeben versandten Newsletter Nr. 12/2023 bringt die ÖGK unter anderem einen Artikel zum Thema "Freistellung bei Kinderrehabilitation".

Diese Möglichkeit einer unbezahlten Dienstfreistellung tritt am 1.11.2023 in Kraft (siehe dazu auch meinen ausführlichen Beitrag in WPA 12/2023, Artikel Nr. 249/2023).

Etwas überraschend wird es dabei auch ein neues "Meldeverfahren" geben. Dazu heißt es konkret im Artikel:

Meldungen
Den Beginn der Freistellung übermitteln Sie bitte mittels Familienhospizkarenz/Pflegekarenz Anmeldung. Als Karenzart wählen Sie „Pflegekarenzgeld während Freistellung wegen Kinderrehabilitation“ aus.

Sollte die von Ihnen verwendete Lohnsoftware im Zeitraum vom 01.11.2023 bis 30.11.2023 die neue Karenzart „Pflegekarenzgeld während Freistellung wegen Kinderrehabilitation“ noch nicht unterstützen, ist zunächst eine Familienhospizkarenz/Pflegekarenz Anmeldung mit der Karenzart „Pflegekarenz gegen Entfall des Entgelts ab 2014“ zu übermitteln. Sobald die Lohnsoftware die neue Karenzart unterstützt, stornieren Sie die ursprüngliche Meldung und erstatten eine Familienhospizkarenz/Pflegekarenz Anmeldung mit der Karenzart „Pflegekarenz während Freistellung wegen Kinderrehabilitation“.

Tipp: Wenn Ihre Lohnsoftware die neue Karenzart noch nicht unterstützt, können Sie die Familienhospizkarenz/Pflegekarenz Anmeldung via ELDA Online übermitteln. In ELDA Online ist die neue Karenzart bereits verfügbar.

Bei Wiederantritt der Beschäftigung ist das Ende der Freistellung mittels Familienhospizkarenz/Pflegekarenz Abmeldung zu übermitteln.


Den kompletten Text des Artikels finden Sie hier:

https://www.gesundheitskasse.at/cdsconte...gkdgportal
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