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Kommunalsteuerrelevante Gemeinde
#1
Liebes Forum, 
sehr geehrter Herr Kurzböck!

aktuell ist der Firmenstandort des Einzelunternehmers sein Zuhause (Gemeinde a). Mittlerweile hat der Unternehmer aber auch ein Büro / Lager, wofür er seine Ausgaben (Strom, Internet) geltend macht. (Gemeinde b)
Die Dienstnehmer sind nur auf Montage unterwegs, holen nur Gerätschaften aus dem Lager. 
Wäre dann die kommunalsteuerrelevante Gemeinde immer noch Gemeinde a? 

Nun wird der Unternehmer aber auch eine Sekretärin einstellen, welche im Büro/Lager (Gemeinde b) und im Home Office arbeiten wird. 
Wäre dann die kommunalsteuerrelevante Gemeinde die Gemeinde b? 

VIELEN lieben Dank für die Unterstützung!
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#2
DAS müsste man sich wirklich im Detail ansehen. Da kann ich leider anhand der hier anzutreffenden Schilderungen noch keine Lösung anbieten.

Entscheidend ist für mich der Standort, von welchem aus die Arbeitnehmer, die "unterwegs" sind, ihre Weisungen erhalten bzw. von wo sie in weiterer Folge auch Material holen. Das könnte für "b" sprechen, ist aber unverbindlich.
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