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Anspruch auf Pendlerpauschale trotz Firmen-KFZ wegen monatlich geleisteten Kostenbeit
#1
Anspruch auf Pendlerpauschale trotz Firmen-KFZ wegen monatlich geleisteten Kostenbeitrages in Höhe des Sachbezugswertes
 
BFG RV/2100829/2017 vom 22. August 2019
§ 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988
§ 4 Sachbezugswerteverordnung
 
Die wichtigsten Aussagen aus dem BFG-Erkenntnis:
 
1.    Nach Ansicht des Bundesfinanzgerichts kann ein Arbeitnehmer, wenn die sonstigen Voraussetzungen dafür vorliegen, die Pendlerpauschale sowie den Pendlereuro geltend machen, obwohl ihm ein Firmen-KFZ auch zur Privatnutzung zur Verfügung steht, wenn für dieses aufgrund der Höhe seines monatlichen Kostenbeitrages kein Sachbezug berücksichtigt werden muss.
2.    Der Ausschluss der Berücksichtigung von Pendlerpauschale und Pendlereuro im Falle der Zurverfügungstellung eines arbeitgebereigenen Kraftfahrzeuges (§ 16 Abs. 1 Z 16 lit b EStG 1988) basiert auf der Überlegung, dass einem derartigen Arbeitnehmer im Regelfall geringere Kosten erwachsen, da die laufenden Kosten in der Regel vom Betrieb getragen werden.
 
Praxisanmerkung:
Der Anschaffungswert des KFZ betrug € 26.290,00. Der Sachbezug betrug vorläufig
€ 394,34 (= € 26.290,00 x 1,5 %). Der Arbeitnehmer leistete laut Vereinbarung einen monatlichen Kostenbeitrag für die Privatfahrten in genau dieser Höhe (€ 394,34), wodurch der Sachbezug tatsächlich NULL betrug.
 
Der Berücksichtigung der Pendlerpauschale stand daher – nach dem BFG – nichts mehr im Wege.
 
Man darf gespannt sein, ob sich das die Finanzverwaltung gefallen lässt. Eine Amtsrevision beim VwGH wird vermutlich die Folge sein.
 
Hinzu gesellt sich die Frage, ob zB ein geringerer Kostenbeitrag nicht zumindest – analog zur korrespondierenden Regelung beim Werkverkehr (siehe § 16 Abs. 1 Z 6 lit i EStG 1988) eine Berücksichtigung in Höhe dieser Kostenbeiträge (nach oben limitiert mit den Pendlerpauschalfreibeträgen) im Rahmen der Lohnverrechnung oder im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung zur Folge haben müsste.
 
Jetzt kommt wenigsten wieder Bewegung in diese Angelegenheit, nachdem der VfGH unsere seinerzeitigen Bemühungen abgeschmettert hatte.
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