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Wiederholte Wiedereintritte – Auflösung des dritten aufeinanderfolgenden Beschäftigungsverhältnisses durch arbeitgeberinitiierte Probezeitauflösung kann rechtsmissbräuchlich sein
#1
Diese Entscheidung ist ganz speziell für Arbeitgeber:innen interessant, die häufig im Falle von Wiedereintritten erneut auf eine (maximal einmonatige) Probezeit "setzen".

Der OGH hat vor kurzem zwar wiederholt, dass dies per se nicht missbräuchlich ist, jedoch in der Kombination der Umstände der Auflösungen der davor gelegenen Beschäftigungsverhältnisse am Ende dennoch ein Rechtsmissbrauch vorliegen kann und daher die Probezeitauflösung letzten Endes ungültig war.

Lesen Sie mehr zu dieser hochinteressanten neuen Entwicklung, die ganz speziell für Arbeitskräfteüberlasser wichtig ist, in dem beiliegenden Dokument. Für dieses Dokument benötigen Sie das Passwort für Ihr WIKU-Premium-Abo UND Sie müssen in diesem Forum auch eingeloggt sein, um das Dokument lesen zu können.

Es erscheint im Übrigen auch in der Ausgabe Nr. 20/2023 der WIKU Personal aktuell (Ende November 2023).


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