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Fahrtkostenzuschuss - Abfertigung alt
#1
Hallo,

hätte eine Frage zur Berechnung der Abfertigung alt. Im Unternehmen gibt es eine Betriebsvereinbarung über einen Fahrtgeldzuschuss. Jeder MA bekommt einen freiwilligen Zuschuss, berechnet wird die Entfernung vom Wohnort - Firma = km x fixen € Betrag. Dieser Betrag kommt 12 mal pro Jahr zur Auszahlung und wird komplett pflichtig abgerechnet.

Kann man diesen freiwillig gewährten "Fahrtgeldzuschuss" als Aufwendungsentschädigung sehen und nicht mit in die Berechnung für die Abfertigung alt aufnehmen?

Vielen Dank
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#2
Es gibt dazu keine eindeutige Antwort.

Die arbeitsrechtliche höchstgerichtliche Judikatur sieht in derartigen Zahlungen einen arbeitsrechtlichen Aufwandsersatz, während die sozialrechtliche zweitinstanzliche Judikatur dies als arbeitsrechtliches Entgelt sieht, woran sich bis zum heutigen Tage die KV-Träger für die Frage der Einbeziehung dieser Zahlung ins Wochengeld orientieren und dies bejahen.

Als aus meiner Sicht interessanteste Entscheidung sehe ich eine jener Entscheidungen an, die ich vor rund 25 Jahren kommentieren durfte (siehe nachstehender Link):

RIS Dokument (bka.gv.at)


Bei dieser Entscheidung, ging es darum, ob eine (zugegebenermaßen) kollektivvertragliche FAhrtkostenvergütung im Entgeltsausfallsprinzip berücksichtigt werden muss (Krankenstand, Urlaub etc.). Dies wurde vom Höchstgericht verneint, weil es sich um kein arbeitsrechtliches Entgelt handelt. Mit dieser Begründung hätte ich auch die Einbeziehung in die Abfertigung ALT eher verneint.
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