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Jahresumsatzsteuererklärung
#1
Ein Jahresumsatzsteuererklärung hat aufgrund von Entnahmen nachträglich zu einer Nachzahlung von ca. 4000 € geführt.
Der Klient hat die Nachzahlung vor Bescheiderlassung überwiesen (1-12/2022). 
Nun wurden 2 % Strafzuschlag erlassen, die Bezahlung erfolgte jedoch vor Bescheiderstellung und vor 30.06.2023.
Ist der Stafzuschlag wirklich festzusetzen (eine sich ergebende Abgabennachzahlungen hat ein Zahlungsziel von einem Monat ab Bescheidzustellung?
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#2
Da sich die Fälligkeit der Umsatzsteuer aus den mtl. Voranmeldungen ergibt (die letzte ist Dezember mit Fälligkeit 15.2. des FJ), wird es aus Nachzahlungen in der Jahreserklärungen immer einen Säumniszuschlag geben, wenn diese den Betrag von 2.500,- überschreitet (bis 2.500,- liegen die 2% unter der Grenze von 50,-, bei denen keine Vorschreibung erfolgt).
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