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Geplante Änderungen der Sachbezugswerte-VO in Begutachtung
#1
Seit heute (13.11.2023) befindet sich ein Änderungsentwurf der Sachbezugswerte-VO offiziell in Begutachtung (die Begutachtungsfrist läuft bis 27.11.2023).
 
Betroffen davon ist die "E-Mobility". Diese Änderungen sollen rückwirkend mit 1.1.2023 in Kraft treten. Zum einen soll die Möglichkeit der Lademengenzuteilung zum arbeitgebereigenen emissionsfreien KFZ nun auch auf anderen Wegen sichergestellt werden können als "nur" durch intelligente Ladegeräte und zum anderen gibt es nun eine offizielle Regelung für den Fall, dass Ladegeräte vom Dienstgeber "geleast" und dem Dienstnehmer zur Nutzung überlassen werden.
 
Eine Änderung - die es in sich hat - betrifft den Bereich der Arbeitgebervorschüsse bzw. Arbeitgeberdarlehen. Hier soll ab 1.1.2024 zwischen fix verzinslichen und variabel verzinslichen Darlehen unterschieden werden.
 
Zum Begutachtungsentwurf geht es hier:
 
In Begutachtung (bmf.gv.at)
 
In der Beilage finden Sie einen ausführlichen Fachartikel dazu, für den Sie das Premium-Passwort Ihres WIKU Personal aktuell-Abos benötigen. Zudem sollten Sie in diesem Forum eingeloggt sein, um das Dokument lesen zu können. Er wird auch in der Ausgabe Nr. 20/2023 der WIKU Personal aktuell zu lesen sein (erscheint Anfang Dezember 2023).


Angehängte Dateien
.pdf   Geplante Änderungen bei der Sachbezugswerte-VO .pdf (Größe: 120,11 KB / Downloads: 10)
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