Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Anhebung der „kleinen Zuverdienstgrenze“ nach dem Kinderbetreuungsgeldgesetz für die Zeit ab 1.1.2024
#1
Mit Wirkung ab 1.1.2024 soll die „kleine Zuverdienstgrenze“ nach dem Kinderbetreuungsgeldgesetz von € 7.800,00 auf € 8.100,00 angehoben werden.

Dies betrifft sowohl das Kinderbetreuungsgeld als Ersatz des Erwerbseinkommens (§ 24 Abs. 1 Z 3 KBGG) als auch die „Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld“ (§ 9 Abs. 3 KBGG).

Durch diese Anhebung soll erreicht werden, dass auch im Jahr 2024 bis zur Geringfügigkeitsgrenze Einkünfte bzw. Entgelt zu erzielen, ohne diese Familienleistungen zu gefährden.

Dies sieht ein Initiativantrag vor, der mit Datum 24.11.2023 eingebracht wurde.

Die Verlautbarung im Bundesgesetzblatt bleibt noch abzuwarten.

Kinderbetreuungsgeldgesetz, Änderung (3753/A) | Parlament Österreich
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste