Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Depotgebühren - UST
#8
Sorry, aber für Depotgebühren gibt es im Regelfall KEINEN Vorsteuerabzug. Das Vorsteuerabzugsverbot beruht nicht auf § 12 Abs 2 Z 2 lit a UStG, daher ist der dort fehlende Verweis auf § 20 Abs 2 EStG irrelevant.
Lt. EuGH (z.B. EuGH 6.2.1997, Rs C-80/95, Harnas und Helm BV) liegt im (bloßen) Erwerb und Halten von Wertpapieren / Beteiligungen keine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne der MWStSystRL (und damit keine unternehmerische Tätigkeit im Sinne des öUStG) vor. Bekanntlich hat eine reine Holdinggesellschaft aus diesem Grund auch keinen Vorsteuerabzug für ihre Beratungskosten.
Anderes gilt, wenn jemand durch geschäftsmäßigen An- und Verkauf von Beteiligungen wie ein Händler auftritt (vgl. Rz 186 UStR).
Ausführlich dazu siehe auch Gerhard Kollmann, Steuerfallen im UStG, Seite 126ff ("Vorsteuerabzug für Depotgebühren") mit ausführlicher Begründung.
Die wichtigste Ausnahme wurde schon erwähnt, Wertpapiere, soweit sie der Deckung von (alten) Abfertigungsrückstellungen bzw. Pensionsrückstellungen dienen. Hier wiegt der Zusammenhang mit operativen Umsätzen schwerer, es kommt also darauf an, ob dieser im weitesten Sinne "Lohnaufwand" zu steuerpflichtigen oder echt befreiten Umsätzen führt.

Muss noch was ergänzen: Die Zugehörigkeit der Wertpapiere zum Betriebsvermögen bewirkt nicht, dass deswegen "automatisch" auch ein Vorsteuerabzug zusteht. ESt und USt sind - wie in den meisten Fällen - hier strikt zu trennen.
Auch wenn festverzinsliche WP für den investionsbedingten Gewinnfreibetrag angeschafft werden, handelt es sich insoweit um eine nichtunternehmerische Tätigkeit, wofür kein Vorsteuerabzug zusteht.

Zum Vorsteuerabzug bei Holdinggesellschaften (die selbe Problematik) vgl. Rz 185 UStR:
Holdinggesellschaft (Beteiligungsholding): Reine Holdinggesellschaften (beschränken sich auf den Erwerb und das Halten von Gesellschaftsanteilen) sind nicht Unternehmer. Greift jedoch eine Holdinggesellschaft in die Verwaltung von Unternehmen, an denen sie Beteiligungen erworben hat, ein, indem sie etwa administrative, finanzielle, kaufmännische und technische Dienstleistungen an ihre Tochtergesellschaften erbringt, ist die Holdinggesellschaft Unternehmer (vergleiche EuGH 27. 9. 2001, Rs C-16/00, Cibo Participations).
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Depotgebühren - UST - von Hendrich Günter - 25.12.2018, 12:10
RE: Depotgebühren - UST - von ERJ - 26.12.2018, 09:38
RE: Depotgebühren - UST - von kjakobit - 27.12.2018, 04:43
RE: Depotgebühren - UST - von ERJ - 27.12.2018, 19:12
RE: Depotgebühren - UST - von kjakobit - 28.12.2018, 05:36
RE: Depotgebühren - UST - von Hendrich Günter - 28.12.2018, 11:01
RE: Depotgebühren - UST - von kjakobit - 28.12.2018, 12:37
RE: Depotgebühren - UST - von gerhardk - 02.01.2019, 19:49
RE: Depotgebühren - UST - von kjakobit - 02.01.2019, 19:58
RE: Depotgebühren - UST - von kjakobit - 09.01.2019, 05:48

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste