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SV-Beitragsnachzahlung als Folge einer GPLB-Prüfung – fehlendes Beitragsabzugsrecht führt zu keinem Vor-teil
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SV-Beitragsnachzahlung als Folge einer GPLB-Prüfung – fehlendes Beitragsabzugsrecht führt zu keinem Vor-teil

BFG vom 20.10.2023, RV/310050/2019

§ 41 FLAG

§ 58 Abs. 2 ASVG

§ 122 WKG

So entschied das BFG:

1. Kommt es im Zuge einer Lohnabgabenprüfung zur Nachverrechnung von Sozialver-sicherungsbeiträgen nach dem ASVG, so bedeutet der Umstand, dass der Arbeit-geber in Bezug auf die Dienstnehmeranteile davon kein Abzugsrecht mehr hat und letzten Endes selber tragen muss, entgegen der Ansicht der Finanzverwaltung nicht das Vorliegen eines Vorteils aus dem Dienstverhältnis.

2. Somit erhöhen die solcherart vom Dienstgeber getragenen SV-Dienstnehmeranteile zB die Bemessungsgrundlagen von DB, DZ und KommSt nicht.

3. Der Arbeitgeber begleicht in diesem Fall nur seine eigene Schuld und übernimmt nicht freiwillig Dienstnehmeranteile aus der Sozialversicherung (vergleichbar mit dem Er-kenntnis des VwGH vom 28.10.2009, 2008/15/0279 = WPA 21/2009, Artikel Nr. 794/2009 betreffend jene Krankenversicherungsbeiträge, die im Falle einer Schlecht-wetterentschädigung vom ungekürzten Entgelt zu berechnen sind, jedoch vom Arbeit-nehmer nicht einbehalten werden können).

Anmerkung:
In diesem Sinne – nämlich des Nichtvorliegens eines Vorteils - wurde für den Bereich der Kommunalsteuer das praktisch idente Ergebnis vom Landesverwaltungsgericht entschieden (21. Juni 2016, LVwG-2015/12/2927-5 = WPA 14/2016, Artikel Nr. 408/2016).
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