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Aufenthaltsrecht, Beschäftigungsmöglichkeit und Krankenversicherung für Vertriebene aus der Ukraine bis 4. März 2025 verlängert
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Aufenthaltsrecht, Beschäftigungsmöglichkeit und Krankenversicherung für Vertriebene aus der Ukraine bis 4. März 2025 verlängert

"Vertriebene" aus der Ukraine haben ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht in Österreich. Dieses Aufenthaltsrecht gilt derzeit zumindest bis 4. März 2025. Dieses Aufenthaltsrecht besteht ab dem Zeitpunkt Ihrer Einreise nach Österreich und wird durch einen „Ausweis für Vertriebene“ dokumentiert.

Somit ist auch eine legale Beschäftigung als Dienstnehmer:in in Österreich bis zum 4. März 2025 möglich, ohne dass separate Dokumente (zB Beschäftigungsbewilligung) oder Meldungen an das AMS benötigt werden.

Auch ohne Beschäftigung sind Vertriebene aus der Ukraine mit Aufenthaltsrecht in Österreich krankenversichert. Dies wurde vom Parlament am 14.12.2023 beschlossen:

https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk...023/pk1400
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