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Dienstreisevergütungen Bauarbeiter
#1
Guten Abend,

ich habe mit Überraschung gelesen, dass der KV für Bauarbeiter Taggeld vorsieht, wenn der Arbeitsantritt vom WOHNORT aus erfolgt. Weiters erhalten sie Taggeld, wenn sie mehr als 100 km vom ortsfesten Betrieb entfernt ihren Hauptwohnsitz haben. 
Zusätzlich sieht der KV noch ein Übernachtungsgeld vor, wenn keine zeitgemäße Unterkunft zur Verfügung gestellt wird.
Zusätzlich gibt es noch eine Fahrtkostenvergütung wenn die Übernachtungsmöglichkeit mehr als 3 km entfernt ist.
Zusätzlich besteht noch Anspruch auf Bezahlung der einmal wöchentlichen Heimfahrt zum Wohnort.

Ist das tatsächlich so zu verstehen? Falls ja, würde mich interessieren, wie es sich hier mit der Pflichtigkeit (sowohl SV als auch LSt) verhält.

BG
Alexander Pfeiffer
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#2
Das wäre dann eine sehr ausführliche Antwort, die man hier geben müsste, weil man da dann  ziemlich viele Eventualitäten berücksichtigen müsste. Gerade hier gilt nämlich: "Es kommt darauf an.....".

Daher begnüge ich mich mit dem Hinweis, dass ich genau diese Frage und noch viel mehr in meinen Schulungsunterlagen zur "Personalverrechnung im Baugewerbe - Arbeiter-KV" durch Beispiele zum einen (in der Beispielunterlage) bzw. durch ausführliche Darstellungen und Erläuterungen (in der Standardunterlage) bearbeitet habe.
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