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Nachtzulage Bäcker
#1
Bäcker erhält eine Nachtzulage in Höhe von 673,--. (KV Bäcker) 
Sind da nun 73 Euro steuerpflichtig? 
Überwiegende Nachtarbeit sind 600,-- steuerfrei ab 1.1.2024.


Danke für die Hilfe
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#2
Für den Fall, dass die Voraussetzungen zur Anwendung des erhöhten Freibetrages vorliegen (was man sich im Detail ansehen muss und ich aus den Sachverhaltsschilderungen nicht ausreichend ableiten kann), wäre Ihre Schlussfolgerung korrekt.
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#3
Danke.  Die Arbeitszeit ist von 1 Uhr bis 8 Uhr. Also mehr als 50% der AZ liegen in der Nacht.
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#4
Es sieht jedenfalls so aus, als ob es passen würde.

Man muss bei fachlichen Rückmeldungen immer wieder auch darauf hinweisen, dass Abgabenbefreiungen ja von mehreren Faktoren abhängig sind, die von außen teilweise ja nicht erkannt werden können (ich mache das hier schon seit 30 Jahren).

Daher bewerte ich jetzt mal nur die Postinginhalte ohne das mögliche "Drumherum" und gebe Ihnen hiermit "grünes Licht".
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