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Schmutz-Erschwernis-und Gefahrenzulagen Rz 1129 LStR
#1
Schmutz-Erschwernis- und Gefahrenzulagen Rz 1129 LStR: Wie geht man nun am besten vor? Soll man sich überhaupt noch eine steuerfrei Abrechnung trauen? Der Kollektivvertrag für Zahnärzte schreibt z.B. EUR 131,00 Infektionszulage vor (für Vollzeitbeschäftigung) Kann man diese nun noch steuerfrei abrechnen, oder ist es empfehlenswert eine Aufzeichnung zu führen, die die Steuerfreiheit belegt. Und kann die Aufzeichnung dann so sein, dass von Dienstbeginn bis Dienstende Patientenbehandlung und Instrumentendesinfektion steht? In der Urlaubszeit wird die Zulage eh pflichtig abgerechnet.  Smile Vielen Dank im Voraus für Feedback
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#2
Entscheidend wird sein, welche konkreten Tätigkeiten tatsächlich zeitlich überwiegend ausgeübt wird.

Das Verhältnis "administrative Tätigkeiten" zu "infektionsgefährdete Tätigkeiten" wird da auch eine Rolle spielen.

Es gab dazu kürzlich ein BFG-Erkenntnis, das sich mit der Frage wieder intensiver auseinandergesetzt hat.

In der Ausgabe Nr. 3/2024 meines digitalen LV-Magazines WIKU Personal aktuell plane ich dazu einen Artikel (spätestens in der Ausgabe Nr. 4/2024).
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#3
(26.01.2024, 18:41)Wilhelm Kurzböck - WIKU schrieb: Entscheidend wird sein, welche konkreten Tätigkeiten tatsächlich zeitlich überwiegend ausgeübt wird.

Das Verhältnis "administrative Tätigkeiten" zu "infektionsgefährdete Tätigkeiten" wird da auch eine Rolle spielen.

Es gab dazu kürzlich ein BFG-Erkenntnis, das sich mit der Frage wieder intensiver auseinandergesetzt hat.

In der Ausgabe Nr. 3/2024 meines digitalen LV-Magazines WIKU Personal aktuell plane ich dazu einen Artikel (spätestens in der Ausgabe Nr. 4/2024).

Vielen Dank für die Antwort!  Smile
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