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Übergang von § 4/3 auf § 5/1 Einzelunternehmer
#3
Danke
Die Position Eigenkapital beschäftigt mich sehr im Bezug auf Entnahmen und Einlagen und deren Besteuerung in der Einkommensteuer. Sollten Sparkonten auf denen Kapital für noch zu erwartende Einkommensteuern liegen in die Buchhaltung hineingenommen werden, da das Kapital zwar bisher als Privatentnahme verbucht war, aber nicht zur Gänze vom Konto genommen wurde? Gibt es außer der Besteuerung des Gewinnes nach Tarif zusätzliche anzuwendende gesetzliche Vorschriften und/oder Möglichkeiten?
Muss das WP Depot für invest. Gewinnfreibetrag nach strengen Regeln bewertet werden?
Da es sich um einen Einzelunternehmer handelt, muss ja nicht nach den strengsten Grundsätzen nach § 5/1 der Gewinn ermittelt werden.
Da der Betrieb in 2024 bzw spätestens 2025 innerhalb der Familie übertragen werden wird, bleibt der Unternehmer bei § 5/1 bis dahin.
Wie weise ich den Vorjahresgewinn aus und wann führe ich diesen ins Eigenkapital über?
Also das Thema Eigenkapital für mich noch nicht greifbar. Danke im vorhinein liebe KollegInnen
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RE: Übergang von § 4/3 auf § 5/1 Einzelunternehmer - von antenea@aon.at - 30.01.2024, 16:28

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