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Zeitlich nachgelagerte Geltendmachung des Familien-bonus PLUS durch anderen Elternteil – rückwirkendes Ereignis
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Zeitlich nachgelagerte Geltendmachung des Familien-bonus PLUS durch anderen Elternteil – rückwirkendes Ereignis

VwGH vom 19.10.2023, Ro 2023/13/0017
§ 33 Abs. 3a EStG 1988

So entschied der VwGH:

1. Wurde von einem Elternteil (hier: der Mutter eines Kindes) der Familienbonus PLUS zu 100 % geltend gemacht und einige Zeit danach auch vom anderen Elternteil für dasselbe Kind beantragt, so stellt dies ein „rückwirkendes Ereignis gemäß § 295a BAO“ dar.

2. Auch wenn der Bescheid der Kindesmutter schon rechtskräftig war, ist er durch die berechtigte Geltendmachung in diesem Punkt abzuändern (woraus hier eine Steuernachforderung des Finanzamtes gegenüber der Kindesmutter entstanden war).

3. Zwar wurde dies nicht ausdrücklich im Gesetz normiert, aber es entspricht der Absicht des Gesetzgebers, welche aus den Erläuterungen zur Regierungsvorlage und den dort dargestellten Beispielen abgeleitet werden kann.
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