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Taggelder
#1
Lieber Herr Kurzböck,

Frage: 
Handels KV für Angestellte. 
Mitarbeiter fährt von Ö nach D und ihm wird in Ö ein Essen bezahlt und in D.
Dann kürze ich das aliquote Taggeld in Ö um € 13,20 und in Deutschland nicht, da nur ein Essen im Ausland bezahlt wurde.
Oder kann ich das Taggeld dann in D auch auf 1/3 kürzen. (sprich ich schau nicht in welchem Land das Essen war)

Mir ist klar, dass Sie sich das im Detail anschauen müssten, aber bitte nur um ihre kurze  Einschätzung.

Vielen dank!
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#2
Der Kollektivvertrag für die Handelsangestellten regelt das Tagesgeld in Bezug auf das Ausland nicht verbindlich, sondern verweist darauf, dass man eine Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer treffen muss oder eine Regelung über die Betriebsvereinbarung (falls ein Betriebsrat existiert) treffen muss.

Insoweit kann ich die Frage nach dem "wie tut man" leider nicht beantworten, weil ich auch nicht weiß, was konkret vereinbart wurde. So ist die zB die Anwendung der Drittelregelung nicht unbedingt etwas, das man sein muss, aber sein kann. Sie ist in der RGV geregelt (wenn man den Rechtsanspruch darauf verweist), nicht aber im EStG 1988.

Dann wird man sich zusätzlich die zeitliche Lagerung der Dienstreisezeiten ansehen müssen.

Ist also leider etwas, das man sich dann im Detail ansehen muss, weil zu viele Vorlauffragen zu klären sind und die Ergebnisse - davon abhängig - anders aussehen können.
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