Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Ablösezahlung für einen Verzicht auf eine Rückbauverpflichtung
#1
Ein gewerblicher Mieter und ein gewerblicher Vermieter haben nach Ablauf der Mietdauer einen Rückbau des Mieters vereinbart.
Nun wurde eine Ablösezahlung für den Verzicht des Vermieters auf die Rückbauverpflichtung vereinbart.

Wäre es hier um eine verkürzte Mietdauer gegangen, wäre der Fall klar. Der entgeltliche Verzicht des Vermieters begründet einen umsatzsteuerbaren und umsatzsteuerpflichtigen Leistungsaustausch.
Es geht hier auch um keine Ablösezahlung des Vermieters an den Mieter für Investitionen sondern um einen Verzicht auf die Rückbauverpflichtung.

Schadensersatz kommt für mich auch nicht wirklich in Frage?


Somit dann doch steuerbar in Österreich und steuerpflichtig mit 20 %?
Zitieren
#2
Also grundsätzliche sehe ich eine Ablöse als Geldersatz zur "Reparatur", bzw. in Ihrem Fall zur Wiederherstellung in den "alten" Stand des Gebäudes, und somit würde ich es persönlich schon als Schadenersatz bewerten, da der Vermieter nach der ursprünglichen Vereinbarung keine Kosten und keinen Aufwand (Lärm,Staub etc)  mit dem Rückbau gehabt hätte; wäre der Mieter seiner Rückbaupflicht OHNE Ablöse einfach so nicht nachgekommen, dann hätte der Vermieter auch Recht auf Schadenersatz.
MFG
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste