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Änderungskündigungen können unwirksam sein
#1
Auch Änderungskündigungen können sozialwidrig sein.

Entscheidend dabei ist, ob das Änderungsangebot zumutbar ist oder nicht.

Dabei spielen auch die Arbeitsbedingungen neben dem Entgelt eine Rolle.

Auch wenn die Entgeltseinbuße im hier vom OGH aktuell entschiedenen Fall nicht dazu geführt hätte, dass der Arbeitnehmer seine Fixkosten nicht mehr bedienen hätte können, so war die angebotene „Degradierung“ vom Aera-Manager zum Reiseberater hier auch vom Ansehen und den übrigen Arbeitsbedingungen als „unzumutbar“ anzusehen.

Die ausführliche Darstellung dieser Entscheidung finden Sie in der Ausgabe Nr. 4/2024 der WIKU Personal aktuell. Wenn Sie das Premium-Abo dieses Magazines haben, so können Sie den Artikel schon jetzt lesen. Sie benötigen dazu das Premium-Passwort (siehe beiliegender Artikel).


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