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Zuzahlung Hörgerät
#1
Hallo zusammen!
Bei einer Bildschirmbrille kann der Arbeitgeber abgabenfrei eine Zuzahlung an den DN machen.
Ist das auch - in der selben Höhe - bei einem Hörgerät möglich?
Leider habe ich dazu nichts gefunden.
Danke für Antworten!
lg
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#2
Wie ist die Frage in Bezug auf "Kann ein Arbeitgeber..." konkret zu verstehen?

Natürlich ist es möglich, dass er das macht ("er kann...").

Ich vermute aber, dass Ihre Frage einen möglichen anderen Hintergrund hat, der noch nicht ganz hervorleuchtet.
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#3
Danke für das rasche Reagieren!
Die Frage bezieht sich darauf ob dem Mitarbeiter diese Zuzahlung steuer- und abgabenfrei gewährt werden 
kann auch wenn das Hörgerät im Besitz des Mitarbeiters verbleibt und es im Unternehmen (aktuell) nur 
einen Mitarbeiter gibt der ein Hörgerät benötigt.
Danke vorab!
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#4
Ich habe es mir fast gedacht.

Aber hier darf ich Ihnen rückmelden, dass weder bei einer Bildschirmbrille noch bei einem Hörgerät ein abgabenfreies (gemeint: Lohnabgaben) Zuzahlen durch den Arbeitgeber möglich ist.

Es ist möglich, dass der Arbeitgeber diese Geräte auf seine eigene Rechnung kauft (oder der Arbeitnehmer diese Geräte auf Rechnung des Arbeitgebers kauft), sie dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für den Gebrauch am Arbeitsplatz überlässt, was auch bedeutet, dass diese Geräte nur am Arbeitsplatz verwendet werden dürfen und dann auch dort bleiben müssen. Letzteres empfehle ich auch, ausdrücklich so zu vereinbaren.

Nur unter diesen engmaschigen Voraussetzungen (leider) ist es möglich, das von Ihnen gewünschte Resultat zu erzielen.

Mir ist aber sehr bewusst, dass die Praxis bei Bildschirmbrillen durchaus anders aussieht. Das liegt aber dann entweder an individueller Toleranz durch Prüforgane oder daran, dass man die "Transaktionen" nicht gesehen oder genauer beleuchtet hat (Gott-sei-Dank). Mir wollte letztes Jahr ein Optiker auch die Steuerrechtslage (allerdings ungefragt: er weiß nicht, was ich beruflich mache) erklären. Ich habe es über mich ergehen lassen, weil ich keine Diskussionen eröffnen wollte, weiß daher, woher der Wind weht. Im Hintergrund habe ich mich dann bemüht, für ein allfälliges Abgabenänderungsgesetz eine Klarstellung zu erlangen, allerdings mit mäßigem Erfolg. Somit bleibt das Ganze leider im "Grauzonen-Bereich". Aber das Thema poppt immer wieder mal auf. Wer weiß, vielleicht klappt es beim Abgabenänderungsgesetz 2024. Einen neuen Anlauf werde ich jedenfalls versuchen.
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#5
Vielen Dank für die Antwort!!

Leider bekommt man dann ja von vielen Steuerberatern zum Thema Bildschirmbrille eine "Falschauskunft"
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