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Aus dem aktuellen FAQ-Protokoll des BMF zu den Änderungen beim Sachbezug "Zinsersparnis" ab 1.1.2024
#1
Aus dem aktuellen FAQ-Protokoll des BMF zu den Änderungen beim Sachbezug "Zinsersparnis" ab 1.1.2024

Frage Nr. 3

Wie ist im Fall einer Kredit-Aufstockung vorzugehen?


Antwort zu Frage Nr. 3

Für den aufgestockten Betrag ist der für den Monat der Aufstockungsvereinbarung veröffentlichte Zinssatz heranzuziehen, während für das ursprünglich gewährte Darlehen unverändert der für den Monat des Vertragsabschlusses veröffentlichte Zinssatz heranzuziehen ist.
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