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Reparatur als Bauleistung?
#1
Die Reparatur eines montierten und vermieteten Bauliftes (wie Gerüst zu behandeln) verrechnet der Unternehmer mit
20 % MWSt, auch wenn der Kunde ein Bauleister ist. Montage und Miete werden als Bauleistung abgerechnet.

Der Kunde merkt an, dass bei bestehendem Mietverhältnis, auch die Reparatur als Bauleistung abgerechnet werden könnte.

Stimmt das?

Vielen Dank für den Input.

LG
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Nachrichten in diesem Thema
Reparatur als Bauleistung? - von Michaela R. - 09.10.2019, 17:46
RE: Reparatur als Bauleistung? - von Verena - 11.10.2019, 09:36

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