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PKW Sachbezug und Erstattung Parkgebühren für Dienstreise
#1
Hallo liebes Forum, 

haben in einem Seminar von einem Finanzprüfer gehört, dass sobald der Dienstnehmer (hat vollen Sachbezug bei PKW) für die Firma in Vorleistung geht (also das Tanken oder Parkscheine mit seiner privaten Bankkarte "vorstreckt") - und ihm diese Beträge laut Beleg bei der Reisekostenabrechnung ersetzt werden - diese Kosten pflichtig abgerechnet werden müssen? 

Ist das korrekt? Auch bei nachweislich rein dienstlich veranlassten Fahrten? Gibt es da irgendwo ein Regelwerk, das ich diesem Dienstnehmer (als Beweis) zeigen könnte?
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#2
Ja, das hat man seitens der Finanzverwaltung auch tatsächlich noch im Jahr 2022 so vertreten und auch zB. in meinem Fachforum so bekundet.

Mittlerweile ist man aber wieder davon abgegangen. Vielleicht hatte der Finanzprüfer diese (interne) Info noch nicht.

Damals meinte man, es handle sich um den Ersatz von Aufwänden (also von Werbungskosten). In Wahrheit geht es aber zumeist um ustrechtliche Bagatellrechnungen, sodass auch die Interpretation als abgabenfreier Auslagenersatz zulässig ist. Da wurde im Vorjahr im Hintergrund - sagen wir - mächtig daran gearbeitet, dass es nicht zu diesen Verwerfungen kommen kann. Es gab ja Anfang des Jahres ein BMF-FAQ über spezielle Fragen auch zu Firmen-Kraftfahrzeugen. Diese Sache hat es dort aber nicht hineingeschafft, weil wir vermeiden wollten, dass eine noch breitere Diskussion darüber entfacht wird.

Aber die Finanzverwaltung selber hat im Rahmen meines Fachforums "en passant" die gegenteilige Auslegung im Spätherbst letzten Jahres bekundet, woraufhin ich erfreut noch meine Recherchen angestellt habe, die zu dem hier geteilten Ergebnis geführt haben.

Manchmal entwickeln sich die Dinge so schnell, dass auch die Prüferinnen und Prüfer Probleme haben, das Thema mitzugehen.
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#3
Sehr geehrter Hr. Kurzböck,

das finde ich erstmal erfreulich, aber auch traurig - der Vortrag (kostenpflichtiges Jahresseminar des Lohnsoftware-Herstellers) war nämlich erst am 14.12.2023 und der Vortragende war ein Teamleiter beim Prüfdienst für Lohnabgaben und Beiträge...

Habe danach natürlich auf allen Reisekostenabrechnungen alle Parkgebühren pflichtig abgerechnet (bei Dienstnehmern mit PKW-Sachbezug) und mir dazu die erbosten Fragen unserer Dienstnehmer anhören dürfen - d.h. ab jetzt kann ich diese wiederum als "abgabenfreie Durchlaufposten" am Lohnzettel ignorieren...

Vielen Dank für die Aufklärung - im Netz findet man ja leider überhaupt nicht viel zu dieser Thematik....
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#4
Doch.... in meinem Fachforum.

Da wurde dieses Thema 2022 heißt diskutiert und war - wie erwähnt - tatsächlich auf "diesem unerfreulichen Kurs".

Aber die Arbeit im Hintergrund, die wir unbemerkt versuchen zu leisten, hat sich ausgezahlt und plötzlich klang das dann im Spätherbst 2023 wieder ganz anders. Da war ich dann auch sehr überrascht über die Kehrtwende und wollte dann in weiterer Folge kein "Fass" mehr dazu aufmachen.

Warum es dazu keine öffentlichen Beiträge gab: weil wir keine Massenhektik riskieren wollten und unsere Arbeit im Hintergrund nicht in den Sand setzen wollten. Und ja..... es kam wirklich von ganz oben zunächst die eine Weisung und dann hat sich das "kalmiert".

Und... ganz ehrlich.... ich bin der Letzte, der sich über eine Aussage eines Vortragenden äußert, weil ich selber weiß, wie schnell sich die Dinge "drehen können". Deshalb erkläre ich im Zuge meiner Vorträge immer wieder, auch meinen sozialen Medien zu folgen und zusätzlich in mein Magazin zu investieren. Da ist man dann beim Fachforum live dabei und erfährt die Dinge dann quasi "in Echtzeit". Recherchieren und lesen darf man dort aber auch ohne das Abo.

Ich habe zB vor zwei Wochen dort eine Auskunft zur Altersteilzeit gegeben und musste diese Auskunft gestern "overrulen", weil mir das BMAW mittlerweile eine andere Rechtsansicht zu dem Fall (es ging um die Kombination Pflegebonus und Altersteilzeit) übermittelt hatte. Diese Ergänzung erreicht den Fragesteller bzw. die Fragestellerin direkt und alle, die auch die Beiträge abonniert haben. Da habe ich überhaupt keine Scheu, diese Dinge "zu drehen", auch wenn es für mich dann optisch nicht so optimal ist, aber im Threadverlauf sieht man dann auch die Entstehung. 

Es geht um die Richtigkeit der Abrechnung. Die hat bei mir oberste Priorität. Und auch der Kollege aus der Prüfung wird das so sehen. Der muss sogar höllisch aufpassen, was er sagt, weil er sonst intern.... (lassen wir das). Der sagt sicherlich nichts Leichtfertiges, will ich damit sagen, eventuell im Zweifel pro "Finanzverwaltung oder ÖGK", aber das liegt in der Natur der Sache. Aber hier war er noch nicht am letzten Stand. Das muss sich in etwa um diese Zeit "gedreht" haben, zu dem der Vortrag stattgefunden hatte. Nachdem die Finanz auch nie was offiziell dazu publiziert hat, musste man auch hinterher nix dementieren.

Ich hoffe, ich konnte hier noch etwas klarstellen, ohne Öl ins Feuer zu gießen.
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