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Vereinbarung eines 10tägigen unbezahlten Urlaubs – kein Anspruch auf Krankengeld
#1
OGH vom 16.01.2024, 10 ObS 23/23i
§ 138 Abs. 1 ASVG
§ 11 Abs. 3 ASVG

So entschied der OGH:

1. Vereinbarte eine Arbeitnehmerin mit ihrem Arbeitgeber einen unbezahlten Urlaub für die Dauer von 10 Kalendertagen für die „Weihnachtszeit, da ihr Urlaubsanspruch schon zur Gänze ausgeschöpft war und verletzte sie sich gleich am ersten „freien Tag“ durch einen Sturz auf glatter Fläche, so musste der Versicherungsträger (hier: die ÖGK) für die Dauer dieses „Krankenstandes“ dennoch kein Krankengeld bezahlen.

2. Der OGH meinte dazu, dass zwar eine „Krankheit“ (hier: ein verletzungsbedingter Krankenstand) vorlag, nicht jedoch eine Arbeitsunfähigkeit, für die das Krankengeld als Einkommensersatz zu leisten wäre. Die Arbeitnehmerin war durch die vereinbarte Karenzierung zu keiner Arbeitsleistung verpflichtet.

3. Aus demselben Motiv heraus gebührt auch kein Krankenentgelt durch den Arbeitgeber für diesen Fall (siehe dazu auch VwGH vom 23. April 2003, 99/08/0035).

4. Dass der unbezahlte Urlaub die Pflichtversicherung nicht beendet hatte (unbezahlter Urlaub mit einer Dauer von maximal einem Monat, hier: 10 Kalendertage), führt zu keinem anderen Ergebnis.
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