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Steuerfreie Mitarbeiterprämie 2024
#1
Die ehemalige Teuerungsprämie (2022 + 2023) wurde vom Gesetzgeber für 2024 in die Mitarbeiterprämie umgewandelt. Diese darf jedoch nur dann steuer- und sozialversicherungsfrei ausbezahlt werden, wenn dies im KV eindeutig - natürlich als freiwillige Mitarbeiterprämie nach gesetzl. Vorgaben - aufgenommen wird.
Leider ist in unserem KV Information und Consulting noch keine dementsprechende Regelung erfolgt.

Das bedeutet, ich kann meinen Mitarbeiterinnen keine solche steuer, SV-freie Prämie auszahlen?

Doris L. aus NÖ
Mit freundlichen Grüßen
Günter Hendrich, BÖB
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#2
Hallo,

entsprechend den geltenden, gesetzlichen Vorschriften wird vorausgesetzt, dass diese Mitarbeiterprämie in Kollektivverträgen geregelt werden muss, da diese sonst nicht steuerfrei zur Auszahlung gelangen darf (vgl. § 124b Z. 447 lit. a).

Kurz gefasst bedeutet dies:
Kollektivvertrag für die Branche?: Ja
Dann muss die Mitarbeiterprämie darin geregelt sein, um steuerliche Vorteile genießen zu können.

Kollektivvertrag für die Branche?: Nein
Dann kann die Mitarbeiterprämie ausbezahlt werden, wenn eine Betriebsvereinbarung mit den Mitarbeiter*innen darüber abgeschlossen wird.


Z.B. gibt es bei dem Hotel- und Gastgewerbe schon einen Zusatzkollektivvertrag, welche diese Mitarbeiterprämie schon regelt.
Also das Hotel- und Gastgewerbe darf diese auszahlen.


Weitere Info darüber von der Wirtschaftskammer: https://www.wko.at/lohnverrechnung/mitar...aemie-2024
Weitere Info darüber von der ÖGK: https://www.gesundheitskasse.at/cdsconte...gkdgportal

LG
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