08.03.2024, 15:18
Die ehemalige Teuerungsprämie (2022 + 2023) wurde vom Gesetzgeber für 2024 in die Mitarbeiterprämie umgewandelt. Diese darf jedoch nur dann steuer- und sozialversicherungsfrei ausbezahlt werden, wenn dies im KV eindeutig - natürlich als freiwillige Mitarbeiterprämie nach gesetzl. Vorgaben - aufgenommen wird.
Leider ist in unserem KV Information und Consulting noch keine dementsprechende Regelung erfolgt.
Das bedeutet, ich kann meinen Mitarbeiterinnen keine solche steuer, SV-freie Prämie auszahlen?
Doris L. aus NÖ
Leider ist in unserem KV Information und Consulting noch keine dementsprechende Regelung erfolgt.
Das bedeutet, ich kann meinen Mitarbeiterinnen keine solche steuer, SV-freie Prämie auszahlen?
Doris L. aus NÖ
Mit freundlichen Grüßen
Günter Hendrich, BÖB
Günter Hendrich, BÖB