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Abzug von Gleitzeitschulden bei Beendigung der Beschäftigung
#1
Ein Arbeitnehmer war als Zusteller bei einem großen österreichischen Logistikunternehmen beschäftigt.
 
Da er seine Arbeiten immer sehr flott erledigt hatte, baute er mit der Zeit auch ein entsprechendes Zeitminus auf.
 
Im Zuge der einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses (über Wunsch des Arbeitnehmers) wurde ihm dieses Zeitguthaben (insgesamt 120 Stunden) in Abzug gebracht, wogegen der Arbeitnehmer Klage erhob.
 
Der OGH hatte diesen Fall vor wenigen Tagen zu entscheiden und befasste sich dabei mit dem Schicksal von Zeitschulden im Allgemeinen sowie im Besonderen bei der Gleitzeit und ganz speziell mit der vorliegenden Kombination.
 
Ich denke, dass diese höchstgerichtliche Entscheidung so manche "Zeitverantwortliche" ins Schwitzen bringen wird.
 
In der Ausgabe Nr. 6/2024 der WIKU Personal aktuell bringe ich diesen Fall "auf den Punkt".
 
Schon heute können Sie gerne - wenn Sie das Premium-Abo haben - den Vorabartikel dazu lesen. 


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#2
Nur eine formelle Anmerkung: Sollte im 3. Satz das Wort "Zeitguthaben" nicht "Zeitschuld" heißen oder zumindest von "negativem Zeitguthaben" gesprochen werden ?
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#3
Vielen Dank für die Rückmeldung. Ist nun behoben.
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