Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Unbare Entnahme
#4
Das stimmt, ich bin davon ausgegangen, dass bei der Einbringung nicht nur ein positiver Verkehrswert (Voraussetzung, dass diese überhaupt vorgenommen werden kann), sondern auch ein positiver Buchwert überbleibt. Vielfach wird ja eine Einbringung zu steuerlichen Buchwerten (ohne Aufwertung zum VK-Wert) durchgeführt.
Nur wenn bei der Einbringung durch tatsächliche und unbare Entnahmen ein negativer Buchwert entsteht oder ein negativer Buchwert bereits vorliegt, gilt die Ausschüttungsfiktion für diese (tatsächliche mit Anmeldung Umgründung, vorbehaltene mit Tilgung).
Eine Schenkung ist, wenn der VK-Wert der Anteile positiv ist. Der Anschaffungskosten dieser Anteile werden fortgeführt. Wenn nun die o.a. Ausschüttungsfiktion greifen sollte, werden auch die Anschaffungskosten erhöht (§ 20 (2) UmgrStG).
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Unbare Entnahme - von bernadette - 12.03.2024, 08:02
RE: Unbare Entnahme - von Bague - 15.03.2024, 14:46
RE: Unbare Entnahme - von bernadette - 16.03.2024, 08:27
RE: Unbare Entnahme - von Bague - 16.03.2024, 12:36
RE: Unbare Entnahme - von bernadette - 17.03.2024, 19:41
RE: Unbare Entnahme - von Bague - 19.03.2024, 11:46
RE: Unbare Entnahme - von bernadette - 25.03.2024, 10:29

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste