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Dreiecksgeschäft - Vereinfachungsregel - Sachkonten
#1
Liebe KollegInnen,

wir wollen die Vereinfachungsregel bei einem Reihengeschäft in Anspruch nehmen. Dazu hätten ich einige Fragen.

Sind die Umsätze aus Dreiecksgeschäften aufgrund der Vereinfachungsregelung ab 01.01.2023 (PL/PL/A/DE/CZ, Transport zwischen PL und A) in separaten Erlöskonten darzustellen oder kann man alle  Dreiecksgeschäfte (auch jene lt Regelung vor dem  01.01.2023) auf ein Sachkonto buchen?

Muss auf der Rechnung ein gesonderter Hinweis auf Anwendung der Vereinfachungsregel (aus einem Reihengeschäft mit 5 Teilnehmern) stehen oder reicht auch der Zusatz "Dreiecksgeschäft - Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger"?

Wir sind der "Erwerber" in der Kette.

Vielen Dank im Voraus für die Rückmeldungen.

Liebe Grüße
Michaela R.
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