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Nicht bestandene Prüfung – Ausbildungskostenrückersatzvereinbarung hinfällig?
#1
 
Sachverhalt:
Einer Arbeitnehmerin wurde von ihrem Dienstgeber eine Ausbildung im Gesundheitsbereich ermöglicht, die sie für die Ausübung ihrer Tätigkeit ergänzend zu ihrer Ausbildung in ihrem Heimatland benötigte.

   
Aus verschiedenen Gründen ist sie an den Prüfungen gescheitert (hat die Prüfungen nicht bestanden).

Sie wurde vom Dienstgeber gekündigt, der auch die übernommenen Ausbildungskosten von ihr zurückforderte, weil sie die Prüfungen nicht bestanden hatte.

Der OGH war am Wort.
Diese höchstgerichtliche Entscheidung, die sich in Wahrheit zum ersten Mal mit diesem brisanten Thema der Rolle einer Prüfung oder Nicht-Prüfung betreffend Ausbildungskostenrückersatzvereinbarung auseinandersetzt, bringe ich in der Ausgabe Nr. 6/2024.

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