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Kollektivverträge ohne Vordienstzeitenanrechnung – Verstoß gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit – ja oder nein
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Kollektivverträge ohne Vordienstzeitenanrechnung – Verstoß gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit – ja oder nein
 
 
Sachverhalt:
  • In einem Verfahren, das der Betriebsrat einer österreichischen Universität angestrengt hatte, ging es um die Frage, ob Arbeitgeber (in Österreich) grundsätzlich verpflichtet sind, gleichwertige Vordienstzeiten, die bei anderen Arbeitgebern (auch in anderen Ländern der EU bzw. des EWR) verbracht wurden, für die Zwecke der Vorrückung zu berücksichtigen, auch wenn der Kollektivvertrag überhaupt keine Vordienstzeitenanrechnung beim Gehaltsschema vorsieht.
  • Er berief sich dabei auf die vom EuGH entschiedene Rechtssache Krah (EuGH vom 10.10.2019, C-703/17 = WPA 3/2020, Artikel Nr. 40/2020), aus der man diese Schlussfolgerung durchaus hätte ziehen können.
 
So entschied der OGH (in einfacher und pragmatischer Sprache dargestellt):
 
 
Zur Vertiefung: die interessantesten Aussagen aus der OGH-Entscheidung (anspruchsvoller Text)
 
Die Urteilsanalyse sowie die Darstellung der interessantesten Aussagen daraus finden Sie in der Ausgabe Nr. 7/2024 der WIKU Personal aktuell.
 
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