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Halleluja! Wenn das Bundesgesetzblatt zum Kirchenblatt wird - Kirchenbeitrag ab 2024 - erhöhter Sonderausgabenhöchstbetrag
#1
Rechtzeitig vor Ostern kam nun auch jenes Bundesgesetzblatt, dessen einzige Regelung die Anhebung jenes maximal möglichen Sonderausgabenbetrages aus der Gattung der "Beiträge an Kirchen und Religionsgesellschaften" zum Inhalt hat.
 
Auf maximal € 400,00 werden nun ab dem Veranlagungsjahr 2024 € 600,00.
 
Wer das Bundesgesetzblatt intensiv studieren möchte, hat hier dazu die Gelegenheit:
 
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2024/12/20240327
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