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SZ KV Angestellte Eisen u. Metallverarb.Gewerbe
#2
Werden die Überstunden separat zum Gehalt bezahlt, dann sind sie NICHT Bestandteil des Gehalts und somit auch NICHT in der Bemessungsgrundlage der Sonderzahlungen enthalten.
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RE: SZ KV Angestellte Eisen u. Metallverarb.Gewerbe - von Wilhelm Kurzböck - 16.10.2019, 18:17

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