17.04.2024, 16:20
Der Kollektivvertragsabschluss bei den Speditionen für die Arbeiter bzw. Arbeiterinnen war offenbar zum Greifen nahe, ist aber - meinen Recherchen zufolge - offenbar nun am Veto der Gewerkschaft gescheitert, nachdem sich die Verhandlungsteams scheinbar schon einig waren.
Damit gibt es keine KV-Erhöhung per 1.4.2024 und - ganz wichtig - somit auch keine Rechtsgrundlage für eine Mitarbeiterprämie, die allenfalls freiwillig gewährt werden kann (zumindest mal vorläufig) und damit (ebenfalls vorläufig) abgabenpflichtig wäre.
Die Aussichten betreffend einen KV-Abschluss der rückwirkend ab 1.4.2024 Gültigkeit entfalten soll, werden als "bescheiden" beurteilt.
Damit gibt es keine KV-Erhöhung per 1.4.2024 und - ganz wichtig - somit auch keine Rechtsgrundlage für eine Mitarbeiterprämie, die allenfalls freiwillig gewährt werden kann (zumindest mal vorläufig) und damit (ebenfalls vorläufig) abgabenpflichtig wäre.
Die Aussichten betreffend einen KV-Abschluss der rückwirkend ab 1.4.2024 Gültigkeit entfalten soll, werden als "bescheiden" beurteilt.