18.04.2024, 12:01
Hallo liebes Forum,
ein Spengler- und Dachdeckerbetrieb führt eine Dacherneuerung auf einer Schutzhütte durch. Die Arbeiter
reisen Montags an, nächtigen auf der Schutzhütte und kehren am Wochenende wieder zurück. Die Verpflegung
sowie Nächtigung wird vom Auftraggeber der Schutzhütte kostenlos bereitgestellt.
Meine Frage ist nun ob für diesen Zeitraum der Arbeiten eine Entfernungszulage zu bezahlen ist.
Ich bedanke mich im voraus für euren Kommentar!
Mfg.
Gappmaier Hermann
ein Spengler- und Dachdeckerbetrieb führt eine Dacherneuerung auf einer Schutzhütte durch. Die Arbeiter
reisen Montags an, nächtigen auf der Schutzhütte und kehren am Wochenende wieder zurück. Die Verpflegung
sowie Nächtigung wird vom Auftraggeber der Schutzhütte kostenlos bereitgestellt.
Meine Frage ist nun ob für diesen Zeitraum der Arbeiten eine Entfernungszulage zu bezahlen ist.
Ich bedanke mich im voraus für euren Kommentar!
Mfg.
Gappmaier Hermann