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Montagearbeiten außerhalb des Betriebes
#1
Hallo liebes Forum,
ein Spengler- und Dachdeckerbetrieb führt eine Dacherneuerung auf einer Schutzhütte durch. Die Arbeiter
reisen Montags an, nächtigen auf der Schutzhütte und kehren am Wochenende wieder zurück. Die Verpflegung
sowie Nächtigung wird vom Auftraggeber der Schutzhütte kostenlos bereitgestellt.
Meine Frage ist nun ob für diesen Zeitraum der Arbeiten eine Entfernungszulage zu bezahlen ist.
Ich bedanke mich im voraus für euren Kommentar!
Mfg.
Gappmaier Hermann
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#2
Das müsste man sich anhand des konkreten KV-Textes im Detail ansehen.

Dazu ist leider eine allgemeingültige Rückmeldung nicht möglich.

Die Faustregel dazu lautet: wenn der anzuwendende Kollektivvertrag bei der Regelung der Taggelder die Option einer übernommenen Verpflegung anstelle der Taggelder zulässt, dann erspart man sich die Taggelder, sonst ist das nicht der Fall.
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