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Carsharing - Sammelnovelle ASVG
#1
Der Nationalrat beschloss zahlreiche Änderungen im Sozialversicherungsrecht.

Mit dabei war unter anderem die Klarstellung, dass der Anspruch auf Rehabilitationsgeld bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen für eine reguläre Alterspension erlischt sowie die Anpassung des SV-Rechts an die steuerliche Behandlung von Carsharing.

Im Teuerungsentlastungspaket II wurde damals normiert, dass Zuschüsse des Dienstgebers für nicht beruflich veranlassten Fahrten von Dienstnehmern im Rahmen von Carsharing bis zu EUR 200,- pro Kalenderjahr von der Lohnsteuer befreit sind. (Inkrafttreten 1.1.2023).

Nunmehr erfolgte die Ergänzung im ASVG, wonach ab 1.7.2024 für steuerfreie Zuschüsse des Dienstgebers für Privatfahrten von Dienstnehmern im Rahmen von Carsharing von bis zu EUR 200,- jährlich auch keine Sozialversicherungsbeiträge zu leisten sind.
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