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Sachlich gerechtfertigte Befristung bei werdenden Müttern – auf Zweck der Befristung sollte ausdrücklich hingewiesen werden
#1
In einer kürzlich ergangenen Entscheidung wiederholte der OGH seine Ansicht, wonach der Ausnahmefall des § 10a Abs. 2 MSchG ("sachlich gerechtfertigte Befristung" und somit Nichtverlängerung des befristeten Dienstverhältnisses bis einen Tag vor dem Beginn des Mutterschutzes) nur dann greifen kann, wenn der Zweck der Befristung der Arbeitnehmerin auch mitgeteilt wurde.

Die Vereinbarung einer Befristung für sich alleine sowie der Umstand, dass ein sachlich gerechtfertigter Grund für die Befristung vorlag, reicht somit nicht aus.

In der Doppelausgabe Nr. 9-10/2024 der WIKU Personal aktuell gibt es eine ausführliche Darstellung sowie auch eine Praxisformulierungshilfe dazu.
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