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ESt / Unterhaltsabsetzbetrag
#1
Liebe Forums-TeilnehmerInnen,

folgende Frage zum Unterhaltsabsetzbetrag:
Steht dieser tatsächlich nur zu, wenn für das Kind auch Familienbeihilfe bezogen wird?

Im konkreten Fall lebt und arbeitet der Vater in Österreich.
Das Kind lebt bei der Mutter in Deutschland.
Der Vater leistet den vollen Unterhalt.
Hat er in Österreich Anspruch auf den Unterhaltsabsetzbetrag?

In den Lohnsteuerrichtlinien findet sich folgendes Beispiel:
Beispiel:
Ein in Österreich nichtselbständig Tätiger ist zur Leistung des gesetzlichen Unterhalts für ein im Ausland lebendes nicht haushaltszugehöriges Kind verpflichtet und kommt dieser Verpflichtung in vollem Umfang nach. Er bezieht weder Familienbeihilfe noch eine Ausgleichszahlung. Es steht der Unterhaltsabsetzbetrag zu.

 
In den Lohnsteuerrichtlinien steht allerdings nicht, dass der Bezug der Familienbeihilfe Voraussetzung für den Erhalt des Unterhaltsabsetzbetrages ist (zumindest habe ich es nicht gefunden). Es findet sich nur ein Hinweis auf volljährige Kinder:  Für Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, steht kein Unterhaltsabsetzbetrag zu (§ 34 Abs. 7 Z 5 EStG 1988).  

Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.
lG, Manuela
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#2
Wenn der steuerpflichtige Vater den gesetzlichen Unterhalt zahlt und das Kind nicht seinem Haushalt zugehörig ist dann steht ihm der Unterhaltsabsatzbetrag von EUR 35 pro Monat gem. § 33 Abs. 4 Ziff. 3 zu.

Der Zusammenhang mit der Familienbeihilfe gilt nur bei volljährigen Kindern (über 18 Jahre) - da mit 18 Jahren Kinder ja schon selbst ihren Lebensunterhalt bestreiten könnten und dadurch kein Unterhalt mehr gezahlt werden muss.

LG
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