25.10.2019, 12:46
Lieber Klaus,
in solchen Fällen ist entweder eine Schenkung z.B. eines Hälfteanteils oder ein fremdüblicher schriftlicher Mietvertrag zwischen den Ehepartnern erforderlich. Sonst steht keine AfA zu!
Viele Grüße
in solchen Fällen ist entweder eine Schenkung z.B. eines Hälfteanteils oder ein fremdüblicher schriftlicher Mietvertrag zwischen den Ehepartnern erforderlich. Sonst steht keine AfA zu!
Viele Grüße
Buchsachverständiger
Steuerliche Spezialberatung und Rechtsmittel, Unternehmensbewertungen, Finanzstraf-, Unterhalts-, Verdienstentgangs- und Sanierungsgutachten
Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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